Eigentümer und Besitzanteile verwalten
In My Wealth werden Eigentümer nicht direkt Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten zugewiesen. Sie werden zusammen mit ihren Besitzanteilen Trägern zugeordnet. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die einem Träger zugeordnet sind, verwenden anschließend diese Besitzverhältnisse.

Eigentümer erstellen
- Öffnen Sie Eigenschaften > Eigentümer.
- Fügen Sie jede Person oder Struktur hinzu, die einen Träger des Vermögens besitzen kann.
- Legen Sie den Haupteigentümer fest.
- Übernehmen Sie die Eigenschaften.
Der Haupteigentümer dient als Standardbesitzer in Berechnungen, die eine Aufteilung benötigen, wenn keine ausdrücklichen Besitzverhältnisse definiert sind. Sobald ein Träger eigene Eigentümer besitzt, gilt deren Verteilung für die ihm zugeordneten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Besitzverhältnisse an einem Träger definieren
Beim Erstellen oder Bearbeiten eines Trägers:
- wählen Sie die betreffenden Eigentümer aus;
- wählen Sie Gleich (automatisch), um den Träger zu gleichen Teilen aufzuteilen, oder Benutzerdefiniert, um jeden Prozentsatz einzugeben;
- prüfen Sie im benutzerdefinierten Modus, dass die Summe
100 %erreicht; - übernehmen Sie den Träger.
Die diesem Träger zugeordneten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten benötigen anschließend keinen direkten Eigentümer: Sie verwenden die Besitzverhältnisse des Trägers.
Ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit kann ohne Träger bleiben, indem Keiner gewählt wird. In diesem Fall trägt kein Träger ausdrückliche Besitzverhältnisse, und der Haupteigentümer dient in den betreffenden Aufteilungen als Referenz.
Beispiel: Wertpapierkonto mit zwei Eigentümern
Bei einem Wertpapierkonto, das eine Person zu 60 % und eine andere zu 40 % besitzt:
- erstellen Sie beide Eigentümer;
- erstellen Sie den Träger
Wertpapierkonto; - definieren Sie an diesem Träger die Verteilung 60/40;
- ordnen Sie die betreffenden ETFs, Aktien oder Fonds demselben Träger zu.
Die Besitzverhältnisse werden damit nur einmal definiert. Beim Hinzufügen eines weiteren ETFs müssen die Eigentümer nicht erneut eingegeben werden: Es genügt, ihn dem Träger zuzuordnen.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten folgen derselben Logik
Ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit können demselben Träger zugeordnet werden, wenn sie zur selben Besitzstruktur gehören. Beispielsweise können eine Immobilie und das sie finanzierende Darlehen denselben Träger mit Eigentümern und Anteilen verwenden.
Ändern sich die Besitzverhältnisse, bearbeiten Sie zuerst den betreffenden Träger. So vermeiden Sie widersprüchliche Aufteilungen zwischen mehreren Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten.
Konsistenz prüfen
Kehren Sie nach einer Änderung der Besitzverhältnisse eines Trägers zu Ansichten mit Umfang oder Eigentümerfilter zurück und prüfen Sie, ob die zugeordneten Elemente im erwarteten Umfang erscheinen.
Berechtigungen für den lokalen KI-Assistenten oder MCP werden dagegen auf Vermögensebene gespeichert und ersetzen nicht die Besitzangaben der Träger.
